Buchungs- & Vermittlungsbedingungen für Gäste (AGB)

Victoria Moretti Begleit- & Vermittlungsagentur

Diese Buchungs- und Vermittlungsbedingungen regeln die über Victoria Moretti vermittelten persönlichen und gesellschaftlichen Begleitungen sowie die organisatorische Abwicklung der jeweiligen Buchung. Victoria Moretti steht für Transparenz, Diskretion und klare Vereinbarungen für Gäste ebenso wie für die vermittelten Begleitpersonen.

Wichtiger Hinweis!  Victoria Moretti ist eine Begleit- und Vermittlungsagentur. Gegenstand einer Buchung ist ausschließlich die vereinbarte persönliche und gesellschaftliche Begleitung sowie die hierfür reservierte Zeit. Private Entscheidungen zwischen volljährigen Menschen außerhalb dieses vereinbarten Vermittlungsgegenstandes liegen ausschließlich in deren eigener Verantwortung.

§ 1 Victoria Moretti als Vermittlungsagentur

1.1 Vermittlungsleistung

Victoria Moretti ist eine Begleit- und Vermittlungsagentur.

Die Agentur vermittelt selbstständig tätige Damen und Herren für persönliche und gesellschaftliche Begleitungen.

Hierzu können insbesondere gehören:

- Dinner-date- Begleitungen

- Business-Termine

- Veranstaltungen und Galas

- Reisebegleitungen

- private Verabredungen

- gemeinsame Freizeit

- kulturelle und gesellschaftliche Anlässe

1.2 Gegenstand der Vermittlung:

Gegenstand der Vermittlung durch Victoria Moretti ist ausschließlich die vereinbarte persönliche und gesellschaftliche Begleitung sowie die hierfür gebuchte Zeit.

Sexuelle Dienstleistungen werden durch Victoria Moretti weder angeboten noch vermittelt oder garantiert.

Entscheidungen, die zwei volljährige Menschen während ihrer privaten gemeinsamen Zeit eigenverantwortlich treffen, liegen außerhalb der Vermittlung und des Einflussbereichs von Victoria Moretti.

1.3 Rolle der Agentur

Victoria Moretti übernimmt insbesondere:

Entgegennahme und Koordination von Anfragen

- Abstimmung der Verfügbarkeit

- Kommunikation zwischen Gast und Begleitperson

- organisatorische Vorbereitung der - -Buchung

Übermittlung der Buchungsbestätigung

gegebenenfalls Organisation von Reisen

vereinbarte Zahlungsabwicklung im Namen der Begleitperson

Die Agentur wird nicht selbst Anbieterin der persönlichen Begleitung.

§ 2 Vertragspartner

2.1 Begleitvertrag

Der Vertrag über die persönliche und gesellschaftliche Begleitung kommt unmittelbar zwischen dem Gast und der selbstständig tätigen Begleitperson zustande.

Die jeweilige Begleitperson handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

2.2 Vertretung durch Victoria Moretti

Victoria Moretti ist von der Begleitperson berechtigt, nach deren vorheriger Zustimmung die abgestimmte Buchung in ihrem Namen zu bestätigen und vereinbarte Zahlungen im Rahmen der erteilten Vollmacht entgegenzunehmen.

2.3 Kein Arbeitsverhältnis

Die vermittelten Begleitpersonen sind nicht bei Victoria Moretti angestellt.

Sie entscheiden selbst über die Annahme oder Ablehnung einer Buchungsanfrage und über ihre Verfügbarkeit.

§ 3 Buchungsanfrage

3.1 Noch keine verbindliche Buchung

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder auf einem anderen Kommunikationsweg stellt zunächst lediglich eine unverbindliche Buchungsanfrage dar.

Auch die Mitteilung der Verfügbarkeit einer Begleitperson stellt allein noch keine verbindliche Buchung dar.

3.2 Erforderliche Angaben

Für die Bearbeitung einer Anfrage können insbesondere folgende Informationen erforderlich sein:

Vor- und Nachname

Telefonnummer

gewünschte Begleitperson

Datum

Uhrzeit

gewünschte Dauer

Ort beziehungsweise Hotel

Anlass der Begleitung

besondere organisatorische Wünsche

Der Gast verpflichtet sich, die für die Buchung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

3.3 Entscheidung der Begleitperson

Jede Begleitperson entscheidet selbst, ob sie eine Anfrage annehmen möchte.

Ein Anspruch auf die Vermittlung einer bestimmten Begleitperson besteht nicht.

§ 4 Zustandekommen der verbindlichen Buchung

Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn:

die gewünschte Begleitperson der Anfrage zugestimmt hat,

die wesentlichen Buchungsbedingungen abgestimmt wurden,

der Gast diese Bedingungen akzeptiert hat und

die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, soweit eine solche für die Buchung vorgesehen ist.

Der Gast erhält anschließend eine entsprechende Buchungsbestätigung.

Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere die wesentlichen Informationen zu:

Begleitperson

Datum

Uhrzeit

Dauer

Treffpunkt

Honorar

Anzahlung

Gegebenenfalls Reise- und Nebenkosten

Individuell in der Buchungsbestätigung vereinbarte Regelungen gehen diesen allgemeinen Buchungsbedingungen vor.

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Volljährigkeit und Mindestalter

Die Website und die Vermittlungsleistungen von Victoria Moretti Escort richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Eine Vermittlung an minderjährige Gäste erfolgt unter keinen Umständen.

Victoria Moretti Escort kann bei berechtigten Zweifeln oder soweit dies gesetzlich erforderlich ist geeignete Nachweise zur Überprüfung von Alter oder Identität verlangen.

Kann die Volljährigkeit nicht ausreichend nachgewiesen werden, kann die Anfrage abgelehnt werden.

Für Bewerberinnen und Bewerber gilt unabhängig von gesetzlichen Altersgrenzen ein eigener Agenturstandard: Victoria Moretti nimmt neue Escort Damen und Escort Herren grundsätzlich erst ab einem Alter von 25 Jahren auf.

6. BUCHUNGSANFRAGEN

Buchungsanfragen können per E-Mail beziehungsweise über die von Victoria Moretti Escort ausdrücklich bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

Eine Buchungsanfrage ist zunächst unverbindlich.

Mit einer Anfrage entsteht weder ein Anspruch auf:

1. Vermittlung

2. Verfügbarkeit einer bestimmten 3. 3. Begleitperson

4. Annahme der Anfrage

5. Durchführung eines bestimmten Termins

Der Gast ist verpflichtet, die für die Buchungsanfrage erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu können insbesondere gehören:

1. Vollständigen und Richtigen Vo.-Nachname ( Per Ausweis bestätigen)

2. Kontaktmöglichkeit

3. Gewünschte Begleitperson

4. Termin

5. Uhrzeit

6. Ort

7. Gewünschte Dauer

8. Anlass

9. Reiseinformationen

Besondere Buchungskonstellationen

Victoria Moretti Escort kann unvollständige, offensichtlich falsche, missbräuchliche, beleidigende oder sicherheitsrelevante Anfragen ablehnen.

7. Prüfung und Annahme einer Anfrage

Nach Eingang einer Anfrage prüft Victoria Moretti Escort die organisatorischen Eckpunkte und kontaktiert die gewünschte Begleitperson.

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung trifft ausschließlich die jeweilige Begleitperson.

Victoria Moretti Escort kann die von der Begleitperson genannten Konditionen an den Gast übermitteln und im Rahmen der erteilten Bevollmächtigung Erklärungen entgegennehmen beziehungsweise übermitteln.

Eine verbindliche Buchung setzt voraus, dass die wesentlichen Konditionen abgestimmt und von Gast und Begleitperson akzeptiert wurden.

8. Individuelle Buchungskonditionen

Die persönlichen Buchungskonditionen werden von der jeweiligen Escort Dame beziehungsweise dem jeweiligen Escort Herrn selbst bestimmt.

Hierzu können insbesondere gehören:

1. Honorar

2. Mindestbuchungsdauer

3. Verfügbarkeit

4. Reisebereitschaft

5. Anreise- und Reisekosten

6. besondere Buchungskonstellationen

7. Vorauszahlungen

individuelle Stornierungsbedingungen.

Die jeweils verbindlichen Konditionen werden dem Gast vor einer verbindlichen Reservierung mitgeteilt.

Soweit eine individuelle Buchungsbestätigung von diesen AGB's abweichende oder ergänzende Vereinbarungen enthält, geht die individuelle Vereinbarung vor.

9. Mindestbuchungsdauer

Viele der bei Victoria Moretti geführten Begleitpersonen wünschen für Termine an ihrem jeweiligen Wohnort beziehungsweise innerhalb ihrer Homebase grundsätzlich eine Mindestbuchung von: 2 Stunden.

Dabei handelt es sich um eine von den jeweiligen Begleitpersonen selbst gewählte Buchungsregelung.

Victoria Moretti Escort schreibt diese Mindestbuchungsdauer nicht als Arbeitszeit vor.

Bei Buchungen außerhalb der Homebase legt die jeweilige Begleitperson selbst fest, welche Mindestbuchungsdauer sie angesichts von Entfernung, Reisezeit und organisatorischem Aufwand für angemessen hält.

Die konkrete Mindestbuchungsdauer wird dem Gast vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.

10. Honorar

Die jeweilige selbstständig tätige Escort Dame beziehungsweise der jeweilige Escort Herr legt das eigene Honorar selbst fest.

Victoria Moretti Escort schreibt den Begleitpersonen kein persönliches Honorar vor.

Auf der Website veröffentlichte Angaben dienen der Information über die von der jeweiligen Begleitperson mitgeteilten Konditionen.

Maßgeblich ist das für die konkrete Buchung vereinbarte und bestätigte Honorar.

Soweit Begleitpersonen verschiedene Honorar-Kategorien verwenden, liegt auch die Entscheidung über die persönliche Einordnung grundsätzlich bei der jeweiligen Begleitperson.

11. Anzahlungen und Zahlungsabwicklung

Die von Victoria Moretti Escort vermittelten Begleitpersonen sehen für verbindliche Reservierungen grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der vereinbarten Reisekosten vor.

Die für die konkrete Buchung geltende Zahlungsregelung wird vor der verbindlichen Reservierung mitgeteilt.

Soweit Victoria Moretti Escort von der jeweiligen Begleitperson hierzu ausdrücklich bevollmächtigt wurde, kann die Agentur Zahlungen im Namen und für Rechnung der Begleitperson entgegennehmen.

Eine solche Zahlung gilt im Umfang der erteilten Bevollmächtigung als Zahlung an die jeweilige Begleitperson.

Victoria Moretti Escort dokumentiert die Zahlungsabwicklung entsprechend der tatsächlichen vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen.

Der verbleibende Honorarbetrag wird nach den für die konkrete Buchung vereinbarten Zahlungsmodalitäten beglichen.

12. Besondere Begegnungen und mehrere Gäste

Einige Escort Damen und Escort Herren bieten freiwillig auch Buchungen für Paare oder mit mehreren Gästen an.

Ob eine solche Buchung angenommen wird, entscheidet ausschließlich die jeweilige Begleitperson.

Begleitpersonen, die entsprechende Konstellationen anbieten, sehen derzeit grundsätzlich folgende Honorarregelung vor:

Buchung durch ein Paar

Bucht ein Paar gemeinsam eine Escort Dame oder einen Escort Herrn, kann die betreffende Begleitperson einen Aufpreis von 100 % auf das regulär vereinbarte Honorar vorsehen.

Buchung durch zwei Herren

Buchen zwei Herren gemeinsam eine Escort Dame oder einen Escort Herrn, kann die betreffende Begleitperson ebenfalls einen Aufpreis von

100 % auf das regulär vereinbarte Honorar vorsehen.

Maßgeblich bleibt stets die individuell mit der jeweiligen Begleitperson vereinbarte und vor der Buchung bestätigte Regelung.

Victoria Moretti Escort verpflichtet keine Begleitperson zur Annahme einer solchen Konstellation.

13. Reisen, Anreise und Reisekosten

Ob und zu welchen Bedingungen eine Begleitperson Reisebuchungen annimmt, entscheidet sie selbst.

Einige Begleitpersonen legen für häufig Angefragte Städte feste Anreise pauschalen fest.

Bei anderen Destinationen werden die Reisekosten individuell bestimmt.

Hierbei können beispielsweise berücksichtigt werden:

1. Bahn

2. Flug

3. Taxi

4. Transfer

5. Kraftstoff

6. Parkgebühren

7. Hotel

Notwendige Übernachtungen

weitere notwendige Reiseausgaben

Victoria Moretti Escort legt keine einheitlichen Reisekosten für alle Escort Damen und Escort Herren fest.

Die von der Begleitperson gewünschten Anreise- und Reisekonditionen werden dem Gast vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.

Reiseleistungen, die für eine konkrete Buchung im Voraus beschafft werden sollen, werden grundsätzlich erst nach Eingang der hierfür vereinbarten Beträge gebucht.

Bei längeren, mehrtägigen oder internationalen Reisen kann die jeweilige Begleitperson eine weitergehende oder vollständige Vorauszahlung ihres Honorars einschließlich Reisekosten vereinbaren.

14. Späte und kurzfristige Buchungen

Ob eine Begleitperson Termine mit spätem Beginn oder kurzfristige Anfragen annimmt, entscheidet sie selbst.

Bei sehr kurzfristigen Buchungen oder Buchungen mit spätem Beginn kann die betreffende Begleitperson eine vorherige verbindliche Reservierung und Zahlung zur Voraussetzung machen.

Die konkreten Konditionen werden vor der Buchung mitgeteilt.

15. Verspätungen

Der Gast soll Victoria Moretti Escort möglichst frühzeitig informieren, wenn sich eine Verspätung abzeichnet.

Victoria Moretti Escort gibt diese Information an die Begleitperson weiter.

Wie Wartezeiten behandelt werden, richtet sich nach der individuellen Buchungsvereinbarung.

Eine Begleitperson kann vereinbaren, dass Wartezeit ab dem bestätigten Terminbeginn auf die reservierte Buchungsdauer angerechnet wird, insbesondere wenn sie bereits am vereinbarten Treffpunkt eingetroffen ist.

16. Änderungen und Stornierungen

Eine bestätigte Buchung kann vom Gast abgesagt oder soweit die Begleitperson zustimmt geändert werden.

Die wirtschaftlichen Folgen einer Stornierung richten sich grundsätzlich nach:

1. Den individuell vereinbarten Buchungskonditionen

2. Dem Zeitpunkt der Absage

bereits entstandenen Kosten

3. Nicht mehr Stornierbaren Reiseleistungen

4. Gegebenenfalls dem tatsächlichen Ausfall der Begleitperson

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Aufwendungen können insbesondere umfassen:

1. Flugtickets

2. Bahntickets

3. Hotel

4. Transfer

5. Eintrittskarten

6. Andere verbindlich gebuchte Reiseleistungen

Soweit für eine Buchung eine pauschalierte Ausfallentschädigung vereinbart wird, bleibt dem Gast ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Ausfall entstanden ist.

Individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen werden dem Gast vor verbindlicher Buchung mitgeteilt.

17. Absage durch die Begleitperson

Die Begleitperson kann eine Anfrage ablehnen beziehungsweise eine bereits geplante Begleitung insbesondere aus persönlichen, gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht antreten oder beenden.

Victoria Moretti Escort wird in einem solchen Fall soweit gewünscht und möglich versuchen, eine geeignete Alternative vorzuschlagen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.

Soweit für eine nicht durchgeführte Buchung Zahlungen im Namen der Begleitperson entgegengenommen wurden, richtet sich deren Rückabwicklung nach der Ursache der Absage, der jeweiligen Vereinbarung und den bereits entstandenen beziehungsweise nicht rückerstattbaren Fremdkosten.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

18. Pflichten des Gastes

Der Gast verpflichtet sich zu einem respektvollen, höflichen und wertschätzenden Umgang mit der Begleitperson sowie Victoria Moretti Escort.

Insbesondere verpflichtet er sich:

1. Wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

2. Vereinbarte Termine und Zahlungsbedingungen einzuhalten.

3. Persönliche Grenzen der Begleitperson jederzeit zu respektieren

4. in Nein unmittelbar zu akzeptieren.

5. Die Privatsphäre der Begleitperson zu respektieren keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung anzufertigen.

6. Keine Aufnahmen ohne Zustimmung zu speichern, veröffentlichen oder weiterzugeben. 7. Keine rechtswidrigen Handlungen zu verlangen.

8. Kein aggressives, bedrohliches, beleidigendes oder diskriminierendes Verhalten zu zeigen.

Bei erheblichen Verstößen kann die Begleitperson einen Termin ablehnen oder beenden.

Auch Victoria Moretti Escort kann die weitere Vermittlung einstellen.

19. Rechte der Begleitperson

Jede Escort Dame und jeder Escort Herr entscheidet eigenverantwortlich über die eigene Tätigkeit.

Die Begleitperson kann insbesondere eine Anfrage ablehnen oder eine Begleitung abbrechen, wenn:

1. Persönliche Grenzen nicht respektiert werden.

2. Sicherheitsbedenken bestehen

3. Der Gast wesentliche falsche Angaben gemacht hat.

4. Ein respektloses, aggressives oder bedrohliches Verhalten vorliegt

5. Rechtswidrige Handlungen verlangt werden.

6. Die tatsächliche Situation wesentlich von der zuvor vereinbarten Buchung abweicht.

7. Die Fortsetzung aus persönlichen Gründen unzumutbar ist.

8. Die persönliche Sicherheit und Selbstbestimmung der Begleitperson haben Vorrang.

20. Diskretion und Vertraulichkeit

Diskretion gehört zu den Grundlagen der Vermittlung.

Victoria Moretti Escort verarbeitet und übermittelt personenbezogene Informationen nur im erforderlichen Umfang und nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung.

Auch Gast und Begleitperson haben die Privatsphäre des jeweils anderen zu respektieren.

Persönliche oder geschäftliche Informationen, Aufenthaltsorte, Kontaktdaten sowie andere im Rahmen einer Buchung bekannt gewordene vertrauliche Informationen dürfen grundsätzlich nicht ohne entsprechende Berechtigung an Dritte weitergegeben werden.

Die Verpflichtung zur Diskretion besteht auch nach Ende einer Buchung fort, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

21. Gesetzeskonformes Verhalten

Alle Beteiligten sind verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Victoria Moretti Escort unterstützt oder vermittelt keine rechtswidrigen Handlungen.

Bei begründetem Verdacht auf rechtswidriges, missbräuchliches oder sicherheitsgefährdendes Verhalten kann eine Anfrage abgelehnt beziehungsweise die Vermittlung beendet werden.

22. Haftung von Victoria Moretti Escort

Victoria Moretti Escort haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden aus:

1. Vorsatz

2. grober Fahrlässigkeit

3. Schuldhafter Verletzung von Leben, 4. Körper oder Gesundheit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Victoria Moretti Escort nicht für eigenverantwortliche Handlungen oder Unterlassungen der selbstständig tätigen Begleitperson, die außerhalb der eigenen Vermittlungs- und Organisationspflichten der Agentur liegen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

23. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Kann eine Vermittlungs- oder Organisationsleistung aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Beteiligten liegt, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

1. Behördliche Anordnungen

2. Erhebliche Reiseeinschränkungen

3. Naturereignisse

4. Streiks

5. Gravierende technische Ausfälle

6. Sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse

Bereits entstandene Fremdkosten und gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

24. Widerrufsrecht

Soweit dem Gast als Verbraucher für einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag über die Vermittlungsleistung von Victoria Moretti Escort ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die dem Gast gesondert erteilte Widerrufsbelehrung.

Soweit ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts oder ein Erlöschen des Widerrufsrechts eingreift, richtet sich dies ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Soll Victoria Moretti Escort auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes bereits während einer laufenden Widerrufsfrist mit einer widerrufsfähigen Vermittlungsleistung beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

25. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Victoria Moretti Escort.

Die Datenschutzerklärung ist von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt.

26. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB's ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

VERMITTLUNGAusschließlich als Vermittlerin – kein Vertragspartner des Treffens.
DISKRETIONVertrauliche Bearbeitung und geschützte Kommunikation.
SELBSTSTÄNDIGBegleitpersonen handeln eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung.
RECHTSKONFORMEinhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften.